Bürgerbegehren


Am 05. Mai wurde von Tobias Seydler Klage beim Verwaltungsgericht Kassel gegen die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Trendelburg eingereicht:

https://www.hna.de/lokales/hofgeismar/trendelburg-ort43206/fwg-reicht-klage-ein-91524776.html


Information zum Bürgerbegehren „Rettet den Reinhardswald“.

Am 10.12.2020 wurde in der Stadtverordnetenversammlung der Beschluss zur Gewährung eines Darlehens in Höhe von 620.000 € an die EGR gegen die Stimmen der FWG gefasst.
Um diesen Beschluss aufzuheben, musste innerhalb einer Frist von 8 Wochen ein Bürgerbegehren gestartet werden.
Dieses wurde Ende Dezember gestartet:
„Befürworten Sie, dass der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.12.2020 in Trendelburg unter Teil B der Einladung: Beschlussfassung zum Projektfortschritt Energiegenossenschaft Reinhardswald eG in dem es darum geht, der EGR ein Darlehen in Höhe von 620.000 Euro einzuräumen, aufgehoben wird?“

Für dieses Bürgerbegehren wurden innerhalb kürzester Zeit 1.012 Unterschriften geleistet.
432 gültige Unterschriften wären ausreichend gewesen.
Wegen dieser überwältigenden Anzahl an Unterstützern, konnte die Sammlung von Unterschriften frühzeitig beendet werden. Auch nach Übergabe dieser Unterlagen, wurden noch zahlreiche unterschriebene Listen bei den Initiatoren abgegeben.

Am 11.01.2021 wurden beide Bürgerbegehren an Bürgermeister Martin Lange übergeben, der die unterschriebenen Listen stellvertretend für den Magistrat entgegen nahm.
Am 22. Februar 2021 veröffentlichte die FWG eine Pressemitteilung, in der man darüber informierte, im ständigen Austausch mit der Stadt zu stehen.
Außerdem informierte man darüber, dass die Stadtverwaltung Trendelburg den Hessischen Städte- und Gemeindebund und das Innenministerium gebeten habe, beide Begehren formell zu prüfen.
Immer wieder fragte man seitens der FWG nach, ob es denn Neuigkeiten gebe. Zuletzt stellte Klaus-Rüdiger Herrmann als Vertrauensperson der FWG eine Anfrage zum aktuellen Sachstand.
In der Stadtverordnetenversammlung am 27.01.2022 stellte die FWG dann den Antrag: „Der Stadtverordnetenvorsteher wird beauftragt, die Zulässigkeit folgender Bürgerbegehren erklären zu lassen.“.

Weitere Infos, siehe unsere Stellungnahme vom 30. Januar 2022.

Nach dieser langen Wartezeit wurde dieses Bürgerbegehren nun am 17. März 2022 in der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

Die gute Nachricht:
Das Bürgerbegehren wurde für zulässig erklärt.


Während dieses andauernden Prüfungsprozesses kam in der Schlussphase zutage, dass ein fataler Fehler in den Verträgen der Energiegenossenschaft Reinhardswald (EGR) gemacht wurde.

Das am 10.12.2020 beschlossene Darlehen in Höhe von 620.000 € war nicht rechtens.

Gemäß §21b Genossenschaftsgesetz Mitgliederdarlehen, darf die Darlehenssumme je Mitglied 25.000 € nicht übersteigen.

Somit musste mit der Erklärung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens auch der Beschluss vom 10.12.2020 aufgehoben werden.

Was dieser immense Fehler für Auswirkungen auf die bereits gewährten Darlehen, Bürgschaften und das eingebrachte Eigenkapital der Stadt Trendelburg an die EGR hat, wird sich in den nächsten Tagen ausweisen.
Auch die Beschlüsse der anderen Mitgliedskommunen Fuldatal, Grebenstein und Immenhausen sind falsch und müssen korrigiert werden.

Wir fragen uns, warum ist dieser nicht unerhebliche Fehler niemandem aufgefallen?

Die Verträge verstossen gegen gültiges Recht.
Das Genossenschaftsgesetz hätte seitens der EGR eingehalten werden müssen.
Wie vertrauenswürdig ist die EGR tatsächlich, wenn sie solche Fehler begeht und wie in der Vergangenheit Transparenz predigt, aber die zugrunde liegenden Verträge den interessierten Mandatsträgern nur gegen unterschriebene Verschwiegenheitserklärung und im abgeschlossenen Kämmerlein zur Verfügung stellt?
Wir unterstellen, dass keiner der Mandatsträger aus Trendelburg ein Experte im Genossenschaftsgesetz ist.
Jeder Mandatsträger bräuchte für die Einarbeitung in die Verträge, die mit der EGR geschlossen wurden, mehr Zeit als mal eine Stunde unter Aufsicht oder gar eine abgespeckte Präsentation der Inhalte im Rahmen der Stadtverordnetenversammlung.

Diesen Aspekt haben wir schon mehrfach öffentlich angemahnt.

Die von Ex-Bürgermeister Kai Georg Bachmann, Herrn Ralf Paschold und den anderen Vertretern der EGR versprochene Transparenz konnten wir bisher nicht erkennen.

Das Vertrauen darauf, dass tatsächlich alle mit der EGR geschlossenen Vereinbarungen und Verträge auch rechtlich belastbar sind, war in unseren Reihen nie sonderlich hoch.

Und durch diesen nun festgestellten Fehler wird das Vertrauen definitiv nicht gestärkt.



Information zum aktuellen Stand der Bürgerbegehren vom 30.01.2022



Aktuelle Presseerklärung vom 22. Februar 2021:





Download, Presseerklärung vom 22.02.2021:




Die Übergabe der Unterschriftslisten für die beiden Bürgerbegehren fand am 11. Januar 2021 statt.



Unser Bürgermeister Martin Lange hat die Unterschriften im Beisein von Vertretern der HNA und des Hessischen Rundfunks entgegen genommen.

Von links:
Bürgermeister Martin Lange
1. Vorsitzender der FWG Tobias Seydler
Fraktionsvorsitzender der FWG Gerhard Niemeyer
Elke Schulten


Nun wird seitens der Stadt geprüft, ob alle Personen, die unterschrieben haben, in Trendelburg wahlberechtigt sind. Danach wird die Stadtverordnetenversammlung entscheiden, ob die Bürgerentscheide rechtens sind und wann diese durchgeführt werden.

Natürlich werden wir euch auf dieser Seite, über Facebook und Instagram sowie in den Tageszeitungen auf dem Laufenden halten.

Hier seht ihr das Video zur Übergabe:










Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger von Trendelburg!

Fast jeden Tag begegnen wir dem Thema Energiewende. Die Medien bringen täglich Berichte dazu. Jeder weiß, wie wichtig der Wald für unser Klima ist. Die Proteste gegen Rodungen im Amazonas, im Hambacher Forst oder im Dannenröder Forst zeigen deutlich, wie sehr der Wald den Menschen am Herzen liegt. Liegt Ihnen der Wald auch am Herzen?

Heute geht es um unseren Reinhardswald, denn:

Der Reinhardswald ist in Gefahr.

Im Jahr 2012 haben 9 Bürgermeister die Energiegenossenschaft Reinhardswald (EGR) gegründet. Das Ziel der Genossenschaft war die Umsetzung des Plans A: Keine Windräder im Reinhardswald!

Es gab auch einen Plan B: Wir planen die Windräder selber, um Mitspracherecht zu haben. Aber nur für den Fall, dass Plan A scheitert!

So wurde es den betroffenen Menschen in der Region verkauft.

Auf den Plan A wurde dann nur in 2 kurzen Schreiben an das Regierungspräsidium aufmerksam gemacht.

Schnell – und ohne ersichtlichen Grund – wurde sich an die Arbeit gemacht, Plan B umzusetzen. Die EGR setzt sich für das Projekt Windpark Reinhardswald ein und überzeugt die meisten Parlamentarier der SPD und CDU im Trendelburger Stadtparlament sie dabei zu unterstützen.

Nachdem die EGR begann, den mehr als fraglichen Plan B umzusetzen, kündigten die Kommunen Bad Karlshafen, Hofgeismar, Oberweser, Reinhardshagen und Wahlsburg ihre Mitgliedschaft.

Von den verbliebenen Mitgliedern kommen Rechtfertigungen aller Art:

  • „Wir brauchen die Energiewende!“
  • „Windräder sind unverzichtbar!“
  • „Da stehen gar keine Bäume mehr im Wald nach dem Sturm!“
  • „So groß wird die Baustelle doch gar nicht!“
  • „Wir retten das Schwimmbad mit dem Geld!“
  • „Wenn wir es nicht machen, machen es andere!“

… und so weiter und so fort…

Wir stimmen der ersten Aussage zu: Wir brauchen die Energiewende. 

Aber man sollte diese Parolen differenzierter betrachten: Hier auf unserer Homepage finden Sie in Kürze Stellungnahmen und Erläuterungen zu allen Aussagen, die den Windpark im Reinhardswald rechtfertigen sollen.

Am 10.12.2020 haben CDU und SPD mehrheitlich für die Bereitstellung von 620.000 Euro für den Windpark Reinhardswald gestimmt. Diese Abstimmung sollte ursprünglich erfolgen, wenn die Baureife erreicht ist. Also wenn die Genehmigungen der Behörden erfolgt sind und Gerichtsverfahren erfolgreich abgeschlossen wurden.
Das alles ist jedoch noch nicht geschehen. Im Moment weiß keiner, ob und wenn, wie viele Windräder gebaut werden dürfen. Entsprechend ungewiss sind die Erträge, die auch maßgeblich von den Baukosten abhängen. Die kürzlich beschlossene Reduzierung von Förderzeiträumen bis 2038 ist ebenfalls noch nicht berücksichtigt.

Deshalb gibt es das Bürgerbegehren:

Bürgerbegehren „Rettet den Reinhardswald“ in Nordhessen

Gemeinsam beantragen wir die Aufhebung dieses Beschlusses. 

Um ein deutliches Zeichen zu setzen, kommt das 2., ergänzende, Bürgerbegehren:

Bürgerbegehren „Rettet den Reinhardswald – Austritt aus der EGR“ in Nordhessen

Wir beantragen, die Mitgliedschaft Trendelburgs in der Energiegenossenschaft zu kündigen und die Genossenschaftsanteile zurückzugeben.

Dies machen wir, da Ministerpräsident Bouffier mehrfach gesagt hat, dass es die Energiewende nur mit dem Willen der Bürger gibt, nicht gegen deren Willen.

Der Austritt aus der EGR zeigt deutlich, dass die Menschen in Trendelburg ihren Wald schützen und erhalten wollen, statt diesen zu Roden und mit 18 Windrädern zu bebauen. Diese 18 Windräder, mit dem dafür geplanten 15 km langen Straßen-Aus- und Neubau im Wald, könnten der Startschuss für viele weitere sein. Das wäre das Ende unseres weltbekannten Märchenwaldes.

Viele Menschen wünschen sich einen nachhaltigeren Umgang mit der Natur.

Lassen Sie uns gemeinsam aufstehen und zeigen, dass wir unseren Wald erhalten und schützen wollen.

Unterschreiben Sie beide Bürgerbegehren und unterstützen Sie uns somit auf dem Weg zum Bürgerentscheid.

Wie hieß es bei den Musketieren?

„Einer für alle – alle für einen!“

Wir alle für unseren Reinhardswald.

Der Wald wird es Ihnen danken!

Verfasser: Tobias Seydler, 1. Vorsitzender der FWG Trendelburg





Zum herunterladen:

BITTE IM QUERFORMAT AUSDRUCKEN!



Bitte beachten:
Bitte senden Sie uns die unterschriebenen Listen im Original bis zum 31.12.2020 an:
Tobias Seydler
Mittelstr. 20
34388 Trendelburg


BITTE IM QUERFORMAT AUSDRUCKEN!



Bitte beachten:
Bitte senden Sie uns die unterschriebenen Listen im Original bis zum 31.12.2020 an:
Tobias Seydler
Mittelstr. 20
34388 Trendelburg